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Auf dieser Seite stellen wir Ihnen verschiedene Quellen zur Information über Hartz IV und Vereinigungen vor, die Ihnen auch schon vor einem "Kundenverhältnis" bei den Grundsicherungsstellen (ARGE usw) helfen können nicht in Fallen zu tappen, aus denen Sie sich selten selbstständig befreien können.
GEHT NICHT ALLEINE ZUM TERMIN!
Sucht Euch immer einen Beistand, der Euch zum Termin begleitet. Darauf habt Ihr nach § 13 SGB X einen Rechtsanspruch.
Dein Beistand kann dich, wenn er sich gut in der Materie auskennt, beraten, unterstützen und fungiert in jedem Fall als ein Zeuge! Beistand bieten und suchen findet Ihr hier: Datenbank
Hartz 4 ist mit Absicht nicht zum Vorteil für Erwerbslose erschaffen und kompliziert.
Die ARGE trifft dabei oft Fehlentscheidungen. Um Ärgernisse mit der ARGE etwas entgegen zu
setzen, hier das Angebot der neun goldenen Verhaltensweisen für Erwerbslose.
Und vor dem Erstkontakt bitte dieses Dokument lesen.
Offenbach zwingt Erwerbslose unter Androhung von Leistungskürzungen zum zweimonatigen Bewerbungstraining.
Im Kreis Offenbach müssen Hartz-IV-Bezieher antreten, um Bewerbungen zu schreiben – zwei Monate lang, viermal die Woche jeweils vier Stunden. Wer nicht erscheint, bekommt die Stütze gekürzt. Carsten Müller, SPD-Kreisbeigeordneter und Leiter des kommunalen Jobcenters »Pro Arbeit« ist stolz auf das vom ihm erdachte Pilotprojekt für Erwerbslose. Sie sehen das anders?
Zum Artikel in der "jungen Welt"
Tacheles Forum
Newsletter vom tacheles Forum können Sie im Web unter dieser Adresse erhalten Hervorragender Aufsatz zur Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 45, 48 SGB X =============================================================== Udo Geiger RiSG Berlin hat im neuen info also einen hervorragenden (allerdings scher verständlichen) Aufsatz zu den Feinheiten der Rücknahme von Verwaltungsakten nach §§ 45, 48 SGB X erarbeitet. Dabei geht es um die Detailabgrenzungen, wann ein VA nach § 45 und wann nach § 48 SGB X aufzuheben ist. Der Aufsatz ist online zu erreichen unter: http://www.info-also.de/infoalso/hefte/Aufsatz_infoalso_09_04.pdf
Aufsatz: Über die modifizierte Zuflusstheorie ==================================== Bernd Eckhard / ALZ Nürnberg: Die modifizierte Zuflusstheorie im SGB II - eine kritische Betrachtung hat einige Überlegungen zur „Zuflusstheorie“ aus der Praxis entwickelt und rechtliche und einscheidungsmäßige Unzulänglichkeiten aufgezeigt. Die Überlegungen stellen einen sehr guten Diskussionsansatz da, es wäre zu wünschen, dass dies vom Gesetzgeber und den Gerichten berücksichtigt werden würde. Der Aufsatz ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Die-modifizierte-Zuflusstheorie.pdf
Neue Entscheidung des BVerfG: Auch Beratungshilfe bei Widerspruch ============================================= Das BVerfG hat am 13.08.09 wiederholt in einer Entscheidung klargestellt, dass Beratungshilfe auch für eine rechtliche Beratung im Widerspruchsverfahren gewährt werden muss. Der Verweis auf die Beratungspflicht der Behörde endet immer dort, wo diese in Gegnerrolle ist. PM und Entscheidung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BverfG-zu-Beratungshilfe-13.-Aug.-2009.pdf
Örtliche Richtlinie zu KdU und Hausrat ============================== Wie ihr wisst, veröffentliche ich kontinuierlich örtliche Richtlinien zu den Unterkunftskosten, Erstausstattung, unabweisbarer Bedarf, Wohnraumsicherung u.ä.. Ich möchte die Leserschaft bitten, zu schauen was ihr an Richtlinien in euren Aktenordnern, Mandantenakten u.ä. habt und wenn diese noch gar nicht veröffentlich oder aktueller als meine Infos sind, diese mir bitte in jedweder Form (Mail, Fax, Brief …) zu übersenden. RiLi’s hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
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