LAG Arbeit & Soziales in Bayern

Über die Grundrechte von Arbeit„nehmern“

Posted by Administrator (admin) on 28-02-2010
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Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gefällt: über 8.132.854 Menschen (offizielle Zahl der BA vom Januar 2010), die nicht die Möglichkeit haben, sich mit eigener Arbeit zu ernähren.

Das sind Erwerbslose, die nicht mehr benötigt werden im produktiven Arbeitsablauf – immerhin stehen jeder vakanten Arbeitsstelle selbst mit geschöntesten Statistiken 12-14 Arbeitssuchende gegenüber. Vakante Arbeitsplätze sind übrigens nicht zwingend auch existenzsichernd bezahlte Arbeitsplätze …

Es sind Erwerbsarme, die so wenig verdienen, dass sie zusätzliche staatliche Unterstützung zum Überleben brauchen.

Es sind Kinder, Alte, Kranke, die ihren Bedarf grundsätzlich nicht alleine decken können.

Nicht die unzureichende Höhe der staatlichen Unterstützungsleistungen wurde moniert, sondern lediglich die Art und Weise, wie man zu diesen unsäglichen Zahlen kam.

Nur die abartigsten Auswüchse in der „Berechnung“ der Regelleistung wurden namentlich genannt: die erfolgten Abzüge für Pelzmäntel und Segelyachten zum Beispiel, die angeblich von den untersten Einkommensgruppen gekauft werden und die man den Beziehern staatlicher Geldtransfers nicht zugestehen will. Oder die völlige Streichung jeglicher Kosten für Bildung – man beachte die Tragweite für Kinder und Jugendliche …

Trotz dieser offensichtlich willkürlich gefälschten Zahlen soll laut Bundesverfassungsgericht der Endbetrag durchaus „evident bedarfsdeckend“ sein.

Eine Logik, der sich schwer folgen lässt!

Die öffentliche Debatte, die sich als Folge darauf jetzt entwickelt, spottet jeder Beschreibung.

Da redet ein Herr Westerwelle von „spätrömischer Dekadenz“. Wer hat diesen Mann in seiner Jugend in Geschichte unterrichtet? Kann man diesen Lehrer nachträglich zur Verantwortung ziehen für sein Unvermögen, Herrn Westerwelle die grundlegenden Geschichtsbegriffe beizubringen?

Aber, um es genau zu sagen: im Wortsinne hat er ja recht! Dekadent ist es, was die Besitzenden hierzulande unter einer gerechten Einkommensverteilung verstehen.  Die Anspruchshaltung der Reichen ufert ins Maßlose aus. Die zunehmende Ungleichverteilung der Einkommen spottet jeder Beschreibung!

Eine Verkäuferin/Putzfrau/LKW-Fahrerin, ein Friseur/Büroangestellter/Pfleger etc. arbeiten Tag für Tag hart und müssen nur allzu oft noch zusätzliche staatliche Leistungen beantragen, um mühsam über die Runden zu kommen. Und eine „Elite“ mit völlig überzogenem Anspruchsdenken nennt sich selbst „Leistungsträger“?

Unfassbar, dass Bezieher staatlicher Leistungen als „Sozialschmarotzer“, „dekadent“, „arbeitsscheu“, „Nutzer sozialer Hängematten“ oder gar „Parasiten“ bezeichnet werden.

Diese Debatte – oder sollte man es eher „Debakel“ nennen? – ist eine nur folgerichtige Fortsetzung dessen, was neoliberale Könige eigener Gnaden seit langem versuchen zu verwirklichen:

Ein Volk wehrloser, weil bitterarmer und erpressbarer Zwangsarbeiter zu schaffen, die widerspruchslos die steigenden Einkommen der sogenannten Elite erwirtschaften.

Ein Volk mit dummgehaltenen Kindern, in dem nur reiche Eliteproppen in abgehobenen Privatinstituten gebildet werden – wenn auch in neoliberalem Sinne, als nächste Generation Könige von eigenen Gnaden.

Ein Volk ausgebeuteter Arbeiter, die eines Tages entsetzt feststellen, dass sie für einen Hungerlohn arbeiten, der staatlichen Arbeitslosenzahlungen gleicht  und die dann, ungebildet und Medien-verblödet, nach sinkenden Sozialleistungen schreien, um Abstand nach unten zu schaffen – statt unverzüglich nach leistungsangemessenen, existenzsichernden Löhnen zu verlangen!

Welcher Arbeitnehmer hat nicht schon einmal von diesem Arbeitgebersatz gehört: „Wenn es Ihnen nicht passt – draußen stehen Mengen von Arbeitslosen, die Ihren Job für weniger Geld machen!“

Das ist die Wirkung von Hartz IV mit seinem Zwang, jegliche, gleich wie unterbezahlte Arbeit annehmen zu müssen! Unter Androhung von Obdachlosigkeit und Hungertod …

Impressionen aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

 

I. Die Grundrechte

Artikel 1

1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.  Um diese Gewalt zu wahren, ist die Würde von Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder für nicht existenzsichernde Löhne arbeiten - einschließlich ihrer Familien - davon ausgeschlossen.

2 Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit für die Elite des Landes.

3 Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Als Ausnahme sind die Sozialgesetzbücher zuzulassen, diese sind dem GG gegenüber vorrangig gesetzeskräftig.

Artikel 2

1 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte der herrschenden Elite verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz besagter Elite verstößt.

 

2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Siehe Artikel 1, (3).

 

Artikel 3

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – manche sind gleicher.

 

2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. In Zeiten von Arbeitslosigkeit ist es desungeachtet konform, Frauen durch BG-Regelungen des SGBs abhängig von sie aushaltenden Männern zu halten bzw. sie direkt zur vorrangigen Wahrung der familiären Belange aufzufordern, um Arbeitsplätze freizugeben und Konkurrenz mit arbeitsplatzsuchenden Männern zu unterbinden.

 

3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Da Erwerbslosigkeit nicht unter diese Aufzählung fällt, sind folgerichtige Schlüsse selbst zu ziehen.

 

Artikel 5

3 Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Der Grad an Freiheit richtet sich nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten.

 

Artikel 6

1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Druck der staatlichen Ordnung.

 

2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Sachbearbeiter der Argen und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wachen die Arbeitsämter.

 

3 Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder auf Grund des SGBs von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten zur Zwangsarbeit verpflichtet werden oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

 

4 Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, sofern sie ihr eigenes Einkommen und das ihrer Kinder leistungslos durch Zinsen, Steuerhinterziehung oder einen sie aushaltenden Mann decken kann.

 

Artikel 12

1 Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, sofern sie nicht auf den Lohn zur Existenzsicherung angewiesen sind. Die Berufsausübung wird von den Argen geregelt.

 

2 Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Die Sozialgesetzbücher stehen über diesem Grundrecht. Ihnen obliegt die willkürliche Verhängung von Zwangsarbeit als natürlichem Recht.

 

3 Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Erwerbslose und -arme gelten als Verbrecher am Volke und sind folgerichtig wie oben zu behandeln.

 

Artikel 13

1 Die Wohnung ist unverletzlich. Dieser Absatz sowie alle folgenden beziehen sich auf Wohnungen der Elite. Angehörige der arbeitenden und arbeitslosen Klasse leben nicht in Wohnungen, sondern in Höhlen. Demzufolge kann dieser Absatz und alle folgenden hier keine Anwendung finden.

Frau Merkel am 16.06.2005 : „ Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.“

Von Angelika Schömig

 

Last changed: 02-03-2010 at 22:58

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