LAG Arbeit & Soziales in Bayern

Ex-Hartz-IV-Bezieherin kriminalisiert

Posted by Administrator (admin) on 02 Sep 2009
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Hausdurchsuchung anhand falscher „Beweise“
02.09.2009 Bamberg/Forchheim - Wer in Deutschland einmal Arbeitslosengeld II (ALG II) bezogen hat, muß damit rech-en,  sehr  schnell  als  krimineller  Betrüger  behandelt zu werden. Diese Erfahrung  mußten Hanne  L. (Name geändert) und ihr Untermieter vor einigen Tagen machen. Sie wurden Opfer einer polizeilichen Hausdurchsuchung, die aufgrund falscher Behauptungen bei ihnen durchgeführt wurde.
Vor gut einer Woche standen drei Männer vor Hanne L.‘s Tür und begehrten in harschem Ton Einlaß, weil sie eine Hausdurchsuchung durchführen wollten. Erst nach einiger zeitlicher Verzögerung wiesen sich die drei zivil gekleideten Herren, die auch in einem zivilen PKW gekommen waren, als Polizisten aus. Und erst als sie nach massivem Drohen eingelassen worden waren, zeigten sie den Durchsuchungsbeschluss. Darin steht zu lesen:
„Ermittlungsverfahren  gegen  Hanne  L.  ...  wegen  Betrugs  ---  Nach  §§  ...  wird  ...  ohne  vorherige  Anhörung  die Durchsuchung der Person, der Wohnung mit Nebenräumen, der Fahrzeuge der Beschuldigten Hanne L. ... nach folgenden Gegenständen angeordnet: schriftliche Unterlagen, die ein eheähnliches Zusammenleben der Beschuldigten mit Norbert N. bestätigen oder widerlegen sowie Feststellung der Wohn- und Wohnungsverhältnisse. Die Beschlagnahme  der  o.g.  Gegenstände  wird  angeordnet.  Gründe:  Aufgrund  der  bisherigen  Ermittlungen  besteht  folgender Verdacht: Die Beschuldigte bezieht seit [Ende April] 2007 Sozialleistungen von der ARGE Forchheim, obwohl sie mit Norbert N. in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und somit - wie sie weiß - keinen Anspruch auf ALG II hat. ... Dies ist strafbar nach § ... StGB. ... Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat ... Happig [Name geändert], Richter am Amtsgericht [Bamberg]“ Diese von der Staatsanwaltschaft Bamberg in die Wege geleitete „Maßnahme“ hat jedoch einen entscheidenden Haken: Hanne L. erhielt ALG II letztmals für Februar 07. Seit April 07 hat sie wieder ein versicherungspflichtiges Einkommen,  das  sie  unabhängig  von  ALG II  macht.  Die  Zeiten  des  ALG  II-Bezugs  sind  seit  mehr  als  zwei  Jahren längst vorbei, worüber auch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen ARGE vorliegt. Obwohl der Staatsanwalt, der die Maßnahme beantragt hatte, und der Richter, der sie genehmigt hatte, auf die Unrichtigkeit der Begründung hingewiesen wurden, fand die Durchsuchung statt.
Und noch etwas war geschehen. Die Polizisten haben auch untervermietete Räume durchsucht. Dazu wurde - obwohl dem Staatsanwalt wie dem Richter die Unrichtigkeit des Tatvorwurfs mitgeteilt worden war - der Durchsuchungsbeschluss  mündlich  erweitert.  Der  Untermieter,  der  Probleme  mit  dem  Herzen  hat,  erlitt  daraufhin  einen  Kollaps  und mußte nach notärztlicher Versorgung mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.
Kommentar von Hanne L.: „Ich streite mich seit dem Frühjahr 2007 vor einem Sozialgericht mit der ARGE noch um Leistungen für den März 2007 und Zeiten davor. Aber die Sache ging nicht voran, wogegen ich kürzlich vorgegangen bin. Statt einer Entscheidung des sachlich zuständigen Gerichts werden falsche Behauptungen aufgestellt und dann mit der  Staatsmacht  vorgegangen.  Das  Ganze  kommt  mir  daher  wie  ein  Rachefeldzug  unseres  sogenannten  Sozialstaats gegen unbescholtene Bürger vor, die ja nur möchten, dass sie nach unseren Gesetzen behandelt werden.  Sie werden als aufmüpfige Bürger angesehen. Schon bist du in Nullkommanix kriminell. Und das kann jedem passieren, der einmal in
finanzielle Not und Abhängigkeit von einer ARGE geraten ist.“ 
Ganz Unrecht hat Hanne L. wohl nicht. Sie hat sich zwar von der ARGE und anderen Behörden nicht alles bieten lassen, was dort üblich zu sein scheint. Aber ist das nicht ihr gutes Recht in einem Rechtsstaat? Hanne L. und die Geschehnisse im Landkreis Forchheim sind schon lange kein Einzelfall mehr. Hartz-IV-Bezieher - ob aktuelle oder ehemalige - sind in ganz Deutschland zigtausendfach der Gefahr ausgesetzt, als „arbeitsscheu“, Absahner“ und „Betrüger“ abgestempelt zu werden - als „Kriminelle“ eben.
V.i.S.d.P: Horst Bruns, Holzfeldweg 17, 96052 Bamberg, Tel.: (0951) 408  22 31, eMail:horst.bruns@online.de

Last changed: 06 Sep 2009 at 23:39

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