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Die ARGE trifft dabei oft Fehlentscheidungen. Um Ärgernisse mit der ARGE etwas entgegen zusetzen, hier das Angebot der neun goldenen Verhaltensweisen für Erwerbslose
Nehmen Sie immer eine Person Ihres Vertrauens als Beistand nach § 13 Abs.4 SGB 10 mit. Die ARGE darf den Beistand / Zeugen den Zutritt nicht verwehren und die Begleitung sollte den Gesprächsverlauf so gut wie möglich schriftlich festhalten.
Das gilt für alle Schriftstücke, insbesondere für die Eingliederungsvereinbarung. Diese ist ein Vertrag! Jeder hat das Recht, Schriftstücke mit nach Hause zu nehmen und diese bei einer Beratungsstelle zu prüfen. Zwei Wochen dazu sind normal, auch wenn die ARGE kaum Zeit dazu lassen will.
Zu allen Schriftstücken sollten Sie eine Fotokopie haben. Zur Abgabe des Schriftstücks verlangen Sie immer von der ARGE einen Stempel auf der Fotokopie mit Datum und Unterschrift zwecks Eingangsbestätigung. Es kann vorkommen, dass bei der ARGE nichts angekommen sei oder vorliegt.
Die ARGE ist dazu verpflichtet, falls Sie es fordern. Mündliche Entscheidungen sind zwar wirksam, lassen sich jedoch hinterher nur schwer nachweisen.
Genauso schwer ist es, über Inhalte von Telefonaten Nachweise zu führen. Wimmeln Sie Telefonate mit dem Wunsch ab, das lieber schriftlich zu klären oder einen Termin zum persönlichen Gespräch in der ARGE zu bekommen.
Oft werden Leistungen der ARGE nicht richtig berechnet oder Entscheidungen getroffen, die nicht rechtmäßig sind. Eine Beratungsstelle kann hier hilfreich sein.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Außendienst in Ihre Wohnung zu lassen, wie sonst niemanden. Falls daraus tatsächlich Sanktionen folgen, wehren Sie sich. Sozialgerichte sehen es auch so, das Ihre Wohnung rechtlich besonders geschützt ist.
Hauptsächlich dient es der Einschüchterung und Repression. Observationserkenntnisse, Fotos verstoßen oft gegen den Schutz von Privatgeheimnissen ( § 203 StGB ) und sind unzulässig.
Teilen sich Frauen und Männer eine Wohnung, werden ihnen von der Arge gern eine Partnerschaft unterstellt, damit Einkommen angerechnet werden kann. Das ist nicht zulässig und Sozialschnüffler kommen gern, wenn z.B. ein gemeinsames Bankkonto geführt wird.
Vergessen Sie nicht, dass Sie, trotz Erwerbslosigkeit, genauso Entrechtung durch die Hartz-IV- Reformen haben nur soviel Wirkung, wie Sie es für sich zulassen. Wehren Sie sich gegen ARGE - Willkür. Sie haben schließlich Anspruch auf ALG II und müssen sich nicht dafür zum kleinen Bittsteller machen lassen. Es ist Ihre Würde und niemand hat das Recht, diese zu treten .
Last changed: 23 Sep 2009 at 14:44 BackCommentsAdd Comment |
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