LAG Arbeit & Soziales in Bayern

rechtswidrige 100%-Sanktion führt zur Strafanzeige gegen die ARGE MK

Posted by Administrator (admin) on 27 Jan 2011
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Widerspruch W ????/10
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 2887/10 ER, 05.07.2010



"Die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides vom 23.06.2010
ergibt sich allein aus dem Umstand,
dass die Antragsgegnerin die Sanktionsentscheidung
nicht zeitgleich mit einer Entscheidung über die Gewährung
von ergänzenden Leistungen nach § 31 Abs. 3 S. 6 SGB II verknüpft hat.

"Eine Versagung der Leistungen
allein aufgrund der Sanktionsentscheidung vom 23.06.2010 ist rechtswidrig."




        Kurze Einleitung

Der hier dokumentierte Fall zeigt ein weiteres Beispiel, wie so genannte 1-€-Jobs im Märkischen Kreis vorsätzlich dazu missbraucht werden, um Erwerbslose massiv zu traktieren. Unter Missachtung der Menschenwürde und des Sozialstaatsgebotes der Bundesrepublik Deutschland werden Arbeitsuchende der Willkür unzureichend qualifizierter Sachbearbeiter (z.B. ausgemusterte Beamte von Telekom, Post, Zoll und Bahn) ausgeliefert, offensichtlich um auf diese Weise ein paar "Einsparungen" zu erreichen.

Sachgebietsleitung und Sachbearbeiter arbeiten dabei Hand in Hand. Die Arbeit ist derart schlecht, dass die Folgekosten bei den Sozialgerichten explodieren würden, wenn alle Eingeschüchterten Mut und Hilfe zur Gegenwehr fänden.

Mit den Mitteln der Manipulation wurde im vorliegenden Fall dem Kunden zielgerichtet zugesetzt, um seine Schwachpunkte auszunutzen. Denn als der cholerisch geprägte Kunde auf die Provokation angesprungen war und sich in verbalen Entgleisungen erging, folgte zunächst ein ausgesprochenes Hausverbot bei der ARGE MK und dann eine Strafanzeige wegen "Beleidigung".
Diese sollte sich jedoch als Bumerang für die ARGE MK erweisen, denn im Zuge der Anhörung durch die Staatsanwaltschaft Hagen erstattete der Angeschuldigte Gegenanzeige gegen die Arge Märkischer Kreis, um auf die Sanktions-Missstände hinzuweisen. Zu dem Zeitpunkt hatte das Sozialgericht die Sanktion bereits als rechtswidrig zurückgewiesen.

Der Sachbearbeiter der ARGE Märkischer Kreis sagte später in der Verhandlung gegen den Kläger als Zeuge sinngemäß aus, dass er zwar hausintern zu Sanktionierungen gedrängt wurde, von der ARGE MK jedoch keine hinreichende Unterstützung für sich selbst erfahren hätte. Er arbeite inzwischen nicht mehr bei der ARGE und leide seit der Zeit dort unter Schlafstörungen und Angstzuständen. - Vielleicht nennt man das "schlechtes Gewissen"? Für wie viele 100%-Sanktionen der Mann verantwortlich zeichnet, ist derzeit noch nicht bekannt.

Damit ist er nur einer von mehr als 170 Mitarbeitern bei der ARGE Märkischer Kreis, die seit Januar 2007 ausgeschieden sind. In einem Artikel des Iserlohner Kreisanzeigers (IKZ) vom 22.09.2010   "Arbeitsvermittlern droht Jobverlust"    räumt der Geschäftsführer der Arge Märkischer Kreis Volker Riecke ein, "Es gebe wohl keine andere Behörde, die so viele Personalwechsel verkraften müsse, wie die Arge, so Riecke. Seit dem 1. Januar 2007 kamen 171 neue Mitarbeiter. "Bei 354 Stellen wurde fast die Hälfte einmal durchgemischt", so Riecke.
Aktuell ist mehr als ein Viertel der Stellen befristet besetzt. Betroffen sind 91 Mitarbeiter. Wird die Arge ab dem 1. Januar 2011 zum Jobcenter, können nur 35 dieser Verträge verlängert werden. 56 Mitarbeitern droht damit nun selbst die Arbeitslosigkeit."

Die Fähigkeit zur Mitarbeiterbindung ist ein wichtiges Kriterium zur Bewertung einer Geschäftsführung. Ein anderes Indiz ist der Krankenstand. Wer noch genauer hinsieht, wird zur Kenntnis nehmen müssen, dass nicht wenige Mitarbeiter der Arge in psychologischer Betreuung sind, bzw. aufgrund psychischer Überforderung ausscheiden mussten. Die Arbeit in einem künstlich geschaffenen sozialen Brennpunkt fordert ihren Tribut.

Die Gegenstrafanzeige gegen die ARGE Märkischer Kreis ist sorgfältig begründet, aber bis Dezember 2010 nicht weiterbearbeitet worden.
Um der Staatsanwaltsschaft das Argument des "mangelnden öffentlichen Interesses" zu nehmen wird angeregt, dass möglichst viele nachfragen. Die Staatsanwaltschaft Hagen ist wie folgt zu erreichen:

Staatsanwaltschaft Hagen
Lenzmannstr. 16-22
58095 Hagen
Telefon: 02331 393-0
Fax: 02331 393-336
E-Mail:  mailto:poststelle@sta-hagen.nrw.de
Internet:   Staatsanwaltschaft Hagen

Das Aktenzeichen der Strafanzeige/Gegenstrafanzeige lautet: 767 Js 641/10.

Quelle: Beispielklagen

 

Last changed: 27 Jan 2011 at 12:03

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