LAG Arbeit & Soziales in Bayern

Sanktionsdrohung erfüllt Tatbestand der Nötigung

Posted by Administrator (admin) on 14 Mar 2011
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obcenter in NRW läßt Erwerbslose Vereinbarung über Beschränkung von Heizöl unterzeichnen. Ein Gespräch mit Werner Schulten

Interview: Gitta Düperthal
Werner Schulten ist Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Hartz IV und Mitglied des Bundesvorstands der Partei Die Linke

Das Jobcenter im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen läßt sich von Hartz-IV-Leistungsberechtigten unterschreiben, daß sie die Begrenzung der Übernahme von Heizkosten anerkennen. Welche Auswirkungen kann das haben?

Wenn ein Hartz-IV-Bezieher seine Heizkostenabrechnung, beispielsweise über 600 Euro im Jahr, beim Jobcenter Neuss geltend macht, kann es sein, daß er wesentlich weniger Geld erhält. Die Behörde teilt eine Vereinbarung über die Beschränkung des Heizöls aus, in der steht fettgedruckt: »Das Sozialamt/Jobcenter erkennt grundsätzlich Heizkosten an, die auf einem jährlichen Heizverbrauch von 22 Liter je Quadratmeter angemessene Wohnfläche beruhen.« Der Antragsteller wird aufgefordert, die entsprechende Menge Öl für die Fläche seiner Wohnung zu berechnen und anzugeben. Was darüber hinausgeht, muß er dann von seinem mickrigen Regelsatz aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Wie begründet die Behörde das?

Gar nicht, das Jobcenter erweckt den Eindruck, als sei das eine gesetzliche Maßnahme. In einer sogenannten »Belehrung über die Heiz- und Nebenkosten« wird auf die Folgen »fehlender Mitwirkung« hingewiesen. Wenn das Papier nicht unterschrieben wird, droht die Behörde mit Sanktionen und Leistungskürzungen bis auf Null. Für all das gibt es aber keinerlei gesetzliche Grundlage. Auf perfide Weise nötigt man Betroffene, auf ihnen zustehende Leistungen zu verzichten.

Was ist zu den Heizkosten denn tatsächlich gesetzlich geregelt?

Im Sozialgesetzbuch II heißt es: Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Was darunter zu verstehen ist, läßt sich nur im Einzelfall prüfen. Das ist abhängig von vielerlei Faktoren. Zum Beispiel, ob es einen harten Winter gibt oder wie modern die Heizanlage ist und wieviel Öl sie verbraucht – das kann aber der Hartz-IV-Bezieher nicht beeinflussen, sondern nur der Vermieter.

Haben sich Betroffene bereits geweigert, die Vereinbarung zu unterschreiben?

Eine Hartz-IV-Bezieherin aus Neuss hat diese Unterlagen nicht unterschrieben und sie mir statt dessen geschickt. Ich habe sie sofort an die Bundesagentur für Arbeit weitergesendet und mich erkundigt, wie denn so etwas möglich sein kann. Dort hat man mir allerdings nur mitgeteilt, daß man sich nicht zuständig fühle, weil es sich dabei um kommunale Leistung im Rahmen der Kosten der Unterkunft handele. Die Bundesagentur habe keinen Einfluß darauf. Meiner Ansicht nach ist das schon ein starkes Stück, daß eine Kommune sich derart im rechtsfreien Raum bewegt.

Wie kann man sich gegen diese Schikanen wehren?

Zunächst ist es wichtig, solche Formulare erst gar nicht zu unterschreiben. Wahrscheinlich ist es aber auch im nachhinein noch möglich, Widerspruch einzulegen, wenn man seine Heizkosten nicht bezahlt bekommt. Denn die Darlegung, die Heizkostenübernahme auf eine fixe Menge festzulegen, sei quasi Gesetz, ist arglistige Täuschung. Die Androhung von Sanktionen, wenn man sich weigert zu unterschreiben, erfüllt den strafrechtlichen Tatbestand der Nötigung. Das wird auch jedes Gericht so anerkennen. Allen Betroffenen rate ich, diese Praxis des Jobcenters durch die Sozialgerichte unterbinden zu lassen.

Wie kommt es dazu, daß sich eine kommunale Behörde überhaupt ein solches Vorgehen leistet?

Die Kommunen haben kein Geld und wollen sparen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Behörde in Neuss tatsächlich sanktioniert – weil sie das gar nicht darf. Aber allein, daß sie dies androht, wird schon Betroffene zum Verzicht bewegen. Insofern wird es gar nicht unbedingt zu Rechtsstreitigkeiten kommen, sondern viele werden einfach weniger Geld erhalten. Solche Gesetzeswidrigkeiten erlaubt man sich in Behörden vor allem deshalb, weil schon seit Jahren eine beispiellose Diffamierungskampagne gegen Hartz-IV-Bezieher läuft. Das seien alles faule Säcke, heißt es zum Beispiel. Insofern glaubt man, mit diesen Menschen alles machen zu können.
Junge Welt

Last changed: 14 Mar 2011 at 12:42

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